Wir bilden aus!
Lehrstellen u. Ausbildung im Handwerk
Der Beruf des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Als Sanitär-, Heizungs- und
Klima-Handwerksbetrieb sind wir natürlich
unserer Verantwortung gegenüber dem
Nachwuchs
bewusst und bilden als anerkannter
Ausbildungsbetrieb sowohl im kaufmännischen
als auch im handwerklichen
Bereich aus.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen das
Berufsbild unserer Innung vorstellen.
Neuer Ausbildungsberuf
Seit dem 1. August 2003 gibt es einen neuen Ausbildungsberuf im Gebäude- und Energietechnikhandwerk: den Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Er löst die bisherigen Berufe Gas- und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ab.
Zu den Aufgabengebieten, die sich bereits in den alten Berufsbildern fanden, gesellten sich neue hinzu: So gehören nicht nur Bäder, Wärme- oder Klimasysteme in Gebäuden zu den Tätigkeitsfeldern des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, sondern beispielsweise auch die Installation von Solarkollektoren und Anlagen zur Regenwassernutzung.
Das Metier des Spezialisten für Gebäude- und Energietechnik
ist die moderne Technologie. So lassen sich bereits heute Heizsysteme via Internet vom Bildschirm aus überwachen und Bäder
mit 3D-Planungssoftware gestalten. Mittels intelligenter Steuerungs- und Regelungssysteme wird die Haustechnik optimal auf die menschlichen Bedürfnisse eingestellt. Entsprechend wurde der Ausbildungsrahmenplan und der Lehrplan der Berufsschule
verändert.
Während der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit erwirbt der angehende Anlagenmechaniker neben
technisch-handwerklichen Fertigkeiten auch Wissen über Umweltschutz und Energieeinsparung sowie über Kundenberatung und Qualitätsmanagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung erwirbt der Auszubildende gleichzeitig die Voraussetzung
zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK Handwerk.
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungzeit beträgt 3 1/2 Jahre.
Prüfungen:
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten
Ausbildungsjahres stattfinden.
Gesellenprüfung:
Die Gesellenprüfung wird zum Ende der Lehrzeit abgenommen.
Link zum Rahmenausbildungsplan
Inhalte der Ausbildung zum Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
| 1. |
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht |
| 2. |
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes |
| 3. |
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
| 4. |
Umweltschutz |
| 5. |
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation |
| 6. |
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse |
| 7. |
Qualitätsmanagement |
| 8. |
Prüfen und Messen |
| 9. |
Fügen |
| 10. |
Manuelles Spanen und Umformen |
| 11. |
Maschinelles Bearbeiten |
| 12. |
Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln |
| 13. |
Instandhalten versorgungstechnischer Anlagen und Systeme |
| 14. |
Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten versorgungstechnischer Anlagen und Systeme |
| 15. |
Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen |
| 16. |
Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen versorgungstechnischer Anlagen und Systeme |
| 17. |
Transportieren von Bauteilen und Baugruppen |
| 18. |
Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen |
| 19. |
Montieren und Demontieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen |
| 20. |
Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Wassernutzungssysteme |
| 21. |
Durchführen von Dämm-, und Dichtungs- und Schutzmaßnahmen |
| 22. |
Durchführen von Fachaufgaben im Handlungsfeld: |
| 22.1 |
Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik und Inbetriebnahme versorgungstechnischer Anlagen und Systeme |
| 22.2 |
Kundenorientierte Auftragsbearbeitung |
| 22.3 |
Berücksichtigung bauphysikalischer, bauökologischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen |
| 22.4 |
Funktionskontrolle und Instandhaltung versorgungstechnischer Anlagen und Systeme |
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 22 sind in einem der folgenden Handlungsfelder anzuwenden und zu vertiefen:
1. Wassertechnik,
2. Lufttechnik,
3. Wärmetechnik,
4. Umwelttechnik/Erneuerbare Energien.
Das Handlungsfeld wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Andere Handlungsfelder sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 vermittelt werden können.
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