Hinweise |
Flüssiggasflaschen müssen der Druckbehälterverordnung
mit den dazugehörigen Technischen Regeln Druckgase -TRG-
entsprechen.Dies ist durch das Prüfzeichen des Sachverständigen
und das Prüfdatum ersichtlich. Flüssiggasflaschen (FGF) müssen
DIN 4661 entsprechen. |
Bau & Ausrüstung |
Die Absperrventile für FGF müssen DIN 477 Teil 1 entsprechen.Die Absperrventile einschl. der Anschlüsse müssen nach Druckbehälterverordnung der Bauart zugelassen sein. |
Allgemeines |
Flüssiggasflaschen müssen zur Entnahme stehend aufgestellt sein.Flüssiggasflaschen sind auf ebenem Boden ausreichend standfest. |
| Flaschenanzahl |
In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Flüssiggasflaschen, einschließlich entleerter, je Raum jedoch höchstens 1 Flüssiggasflasche,
vorhanden sein !
In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen, dürfen keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.
Weitere Anforderungen an Aufstellräume sind zu beachten. |
Lagerung |
Im Keller hat Flüssiggas absolut nichts verloren - es darf in Kellerräumen weder gelagert noch verwendet werden ! |
Zugriff |
Im freien aufgestellte Flaschen müssen gegen Zugriff Unbefugter z.B. durch abschließbare Flaschenschränke oder -Hauben gesichert sein. |
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